Bereitsstellungsgebühr für Wasserzähler

Der Bereitstellungsbetrag wird ab 1. April 2013 mit € 35,00 pro m³/h festgesetzt (Gemeinderatsbeschluss vom 1.3.2013)
 
Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Nennbelastung (= maximaler Durchfluss)des  Wassermessers (in m³/h) mal dem Bereitstellungsbetrag.

Daher beträgt die jährliche Bereitstellungsgebühr: € 75,00 excl. MWSt



       
  
  
 

Zuständig