Allgemeine Informationen

Wissenswertes für Bauwerber 

Bei Grundstückskauf von der Gemeinde:

Bauplatzpreis: € 30,00/m² + Aufschließungsabgabe (siehe unter Allgemeine Informationen)

  • Ansuchen an den Gemeinderat um Bauplatzkauf der Parz. Nr. ...........
  • Kaufvertrag unterzeichnen

Allgemeine Schritte:

  • Erkundigung über Bebauungsplan des Grundstückes
  • Vorbegutachtung des Bauplanes durch den zuständigen Bausachverständigen
  • Ansuchen um Bauverhandlung
  • Erhalt des Baubewilligungsbescheides
  • Vorschreibung der Aufschließungsabgabe (Fläche*Bauklassenkoeffizient*Einheitssatz - derzeit € 520,--) 
  • Erhalt der Wasseruhr bei Fertigstellung des Daches (bitte auf dem Gemeindeamt, bei den Gemeindearbeitern Hr. Wiesinger Leopold oder Baumgartner Herbert melden)

Einzug ins Haus: 

  • Anmeldung – mind. 1 Person mit Hauptwohnsitz
  • Angaben über die zu brauchenden Mülltonnen (Verrechnung über GVU)
  • Den Erhebungsbogen zur Gebührenberechnung innerhalb von 14 Tagen an die Gemeinde retournieren - Vermessungstermin mit dem Büro vereinbaren!!!
  • Erhalt der Vorschreibung der Kanaleimündungs- und Wasseranschlussabgabe (bei Zubau oder Vergrößerung der Wohnnutzfläche Vorschreibung der Ergänzungsabgabe)
    Vorschreibung der laufenden Gebühren und Abgaben (Kanalbenützung, Wasserbenützung,
    Grundsteuer)
  • Ansuchen an den Gemeinderat um die ortsübliche Wohnbauförderung: Die Auszahlung erfolgt erst nach Fertigstellung und wenn der Hauptwohnsitz der/des Förderwerber/s am geförderten Objekt begründet wurde!!

Fertigstellungsmeldung 

Kanalbenützungsgebühren, Wasserbezugsgebühren, Bereitstellungsgebühr, sowie Grundsteuer werden vierteljährlich vorgeschrieben (Fälligkeiten: 15.02.; 15.05.; 15.08.; 15.11.;)
 
Wird ein Abbuchungsauftrag erwünscht – bitte mit Ihrer Bank in Verbindung setzen und der Gemeinde das Abbuchungsformular zukommen lassen 


Die Baubehörde hat bei Anträgen nach § 14 (bewilligungspflichtige Vorhaben) vorerst eine Vorprüfung (§ 20) durch den Bausachverständigen durchzuführen. Für diese Vorprüfungen ist dem Antrag auf Baubewilligung anzuschließen: 

1. Nachweis des Grundeigentums (Grundbuchsabschrift) höchstens 6 Monate alt 

2. Nachweis des Fahr- und Leitungsrechtes (§ 11 Abs. 3), sofern erforderlich

3. Bauplan (4-fach), Baubeschreibung (4-fach), eine Beschreibung der Abweichungen, wenn Straßengrund abzutreten ist (=Teilungsplan), Grenzvermessung durch den Bauwerber

4. Energieausweis dreifach, sofern erforderlich 

5. Nachweis über die Prüfung des Einsatzes hocheffizienter alternativer Energiesysteme.

Alle Antragsbeilagensind von den Verfassern zu unterfertigen.