Der Heizkostenzuschuss kann vom 21. Oktober 2024 bis 31. März 2025 auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes beantragt werden.
Die NÖ Landesregierung hat für sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher die Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2024/25 in der Höhe von € 150,00 beschlossen.
Neuer NÖ Wohnkostenzuschuss kann ab 23. Oktober beantragt werde
Ab dem 23. Oktober kann der neue NÖ Wohnkostenzuschuss online auf der Webseite des Landes Niederösterreich (www.noe.gv.at) beantragt werden. Entlastet werden soll dadurch das untere Einkommensdrittel mit 150 Euro für die erste im Haushalt lebende Person und 50 Euro für jede weitere Person im Haushalt.
Die Beantragung des neuen NÖ Wohnkostenzuschusses ist ab 23. Oktober unter www.noe.gv.at online möglich. Personen, die keinen Online-Zugang haben, können sich an die Servicenummer 02742/9005-15970 wenden.
Den NÖ Wohnkostenzuschuss können jene Haushalte erhalten, deren Einkommen folgende Grenzen nicht übersteigt: 20.000 Euro für eine Person mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich und 50.000 Euro, wenn an einer Adresse mehrere Personen ihren Hauptwohnsitz haben. Die Förderhöhe beträgt 150 Euro für die erste im Haushalt lebende Person und 50 Euro für jede weitere Person. Ein Vier-Personen-Haushalt, der diese Kriterien erfüllt, erhält somit eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro.“