Das VOR (Verkehrsverbund
Ost Region) Schnupperticket ist ein Fahrschein für die Region Niederösterreich, Wien und Burgenland. Die Gemeinde stellt zwei dieser Fahrscheine für alle Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in der Großgemeinde Hauskirchen zur Verfügung; können diese im Gemeindeamt Hauskirchen tageweise kostenlos entliehen
werden.
1. Fahrkartengültigkeit
Die Fahrscheine sind auf allen VOR - Linien der gesamten Ostregion (Wien, Niederösterreich, Burgenland) gültig. Die Tickets ermöglichen eine Nutzung der Westbahn, der Mariazellerbahn, der Badner Bahn, der Wiener Linien sowie dem Eisenstädter Stadtbus.
Bei der Westbahn sind die Tickets nur zwischen Wien und Amstetten gültig.
Nicht gültig sind
diese Fahrscheine derzeit bei:
Flughafenbus, Flixbus, CAT, WESTbahn (ausgenommen der
oben angeführten Verbindung), RegioJet
und
touristische Fahrten.
2. Ausleihberechtigung
Ø Die
Fahrscheine können ausschließlich von allen in der Großgemeinde Hauskirchen
hauptgemeldeten Bürgerinnen und Bürgern, zur zeitweiligen persönlichen Nutzung
ausgeliehen werden.
Ø Die Tickets können maximal einen Tag ausgeliehen werden
(Wochenende und Feiertage gelten als ein Tag).
Ø Eine
Weitergabe der Schnuppertickets ist nicht gestattet.
Ø Es ist kein Nutzungsentgelt zu entrichten.
Im Verlustfall oder bei Diebstahl ist das Ticket in
seinem vollen Wert zu ersetzen.
3. Ausleihvorgang und Reservierung
Ø Reservieren Sie bequem direkt im Online-Kalender unter www.schnupperticket.at
(einmalige
Registrierung erforderlich) oder direkt beim Bürgerservice der Gemeinde Hauskirchen.
Ø Sollten Sie Hilfe bei der Reservierung unter www.schnupperticket.at benötigen, wenden Sie
sich bitte telefonisch an das Bürgerservice der Gemeinde Hauskirchen 02533 8520.
Ø Die Reservierungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, wobei diese frühestens
einen
Monat vor der Ausleihung möglich ist.
Ø Die Fahrscheine sind im Bürgerservice des Gemeindeamtes Hauskirchen im
vereinbarten Zeitraum abzuholen und auch wieder zurückzubringen (siehe Ausgabe
und
Rückgabe).
4. Ausgabe
Ø Die Fahrscheine können zwischen 7.30 Uhr und 10.00 Uhr des Nutzungstages abgeholt
werden. Bei der Entlehnung werden die Ticketübergabe und die Kenntnisnahme der
Nutzungsbedingungen (insbesondere Kosten bei Verlust) mit der Unterschrift bestätigt.
Ein amtlicher Lichtbildausweis ist dazu erforderlich.
Ø Ab 10.00 Uhr wird das Ticket bei Nicht-Abholung
wieder freigegeben.
5. Rückgabe
Ø Die Rückgabe der Fahrscheine hat jeweils am selben Tag unmittelbar nach der
Fahrt bzw. am Folgetag der Entlehnung, jedoch bis spätestens 7.00 Uhr zu erfolgen.
Ø Der Fahrschein ist in einem Kuvert mit dem Namen der oder des Ausleihenden in
den Briefkasten der Gemeinde Hauskirchen, einzuwerfen.
6. Wiederholte Entlehnungen
Ø Die Gratisentlehnung ist pro Person auf zwei Entlehnungstage pro Monat bzw. zwölf
Entlehnungen pro Jahr beschränkt.
Ø Darüber hinaus sind weitere Entlehnungen möglich, jedoch nur kurzfristig bei Verfügbarkeit
(Vorreservierungen
maximal 1 Arbeitstag vor dem Termin).
7. Verlust, Verspätungsgebühr und Storno
Ø Beim Verlust/Diebstahl der Fahrkarte hat der/die Entlehnende den vollen
Fahrkartenwert ( derzeit 860 Euro ) zu
ersetzen.
Ø Wird
die Fahrkarte nicht zeitgerecht zurückgegeben und steht daher diese nicht für
die
nächstfolgende Reservierung zur Verfügung, so wird der oder dem Ausleihenden eine
Verspätungsgebühr von 50 Euro pro
Karte verrechnet.
Ø Kann eine reservierte Karte nicht in Anspruch genommen werden, so ist unverzüglich eine
Stornierung im Online-Reservierungs-System www.schnupperticket.at vorzunehmen oder
das Bürgerservice der Gemeinde Hauskirchen (nur von Montag bis Freitag 7.30 Uhr – 12:00 Uhr)
telefonisch unter 02533 8520 zu verständigen.
Für etwaige Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Hauskirchen unter 02533 8520 während der Amtszeiten zur Verfügung.
Es handelt sich hierbei um eine reine Serviceleistung für die Bürgerinnen und Bürger der Großgemeinde
Hauskirchen ohne jegliche Gegenleistung.
Ob Ausflüge oder notwendige Reisen, machen Sie von den
angebotenen Fahrscheinen Gebrauch!