Neues Service der Gemeinde Hauskirchen - VOR - Schnupperticket ab 01. Juni 2024

Vor Schnupperticket

 

Das VOR (Verkehrsverbund Ost Region) Schnupperticket ist ein Fahrschein für die Region Niederösterreich, Wien und Burgenland. Die Gemeinde stellt zwei dieser Fahrscheine für alle Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in der Großgemeinde Hauskirchen zur Verfügung; können diese im Gemeindeamt Hauskirchen tageweise kostenlos entliehen werden.

 1. Fahrkartengültigkeit

Die Fahrscheine sind auf allen VOR - Linien der gesamten Ostregion (Wien, Niederösterreich, Burgenland) gültig. Die Tickets ermöglichen eine Nutzung der Westbahn, der Mariazellerbahn, der Badner Bahn, der Wiener Linien sowie dem Eisenstädter Stadtbus. 

Bei der Westbahn sind die Tickets nur zwischen Wien und Amstetten gültig. 

Nicht gültig sind diese Fahrscheine derzeit bei:

Flughafenbus, Flixbus, CAT, WESTbahn (ausgenommen der oben angeführten Verbindung), RegioJet 

und touristische Fahrten.

2. Ausleihberechtigung

Ø   Die Fahrscheine können ausschließlich von allen in der Großgemeinde Hauskirchen hauptgemeldeten Bürgerinnen und Bürgern, zur zeitweiligen persönlichen Nutzung ausgeliehen werden.

Ø   Die Tickets können maximal einen Tag ausgeliehen werden 

   (Wochenende und Feiertage gelten als ein Tag).

Ø   Eine Weitergabe der Schnuppertickets ist nicht gestattet.

Ø   Es ist kein Nutzungsentgelt zu entrichten. 

Im Verlustfall oder bei Diebstahl ist das Ticket in seinem vollen Wert zu ersetzen.

3. Ausleihvorgang und Reservierung

Ø   Reservieren Sie bequem direkt im Online-Kalender unter www.schnupperticket.at
 (
einmalige Registrierung erforderlich) oder direkt beim Bürgerservice der Gemeinde Hauskirchen.

Ø   Sollten Sie Hilfe bei der Reservierung unter www.schnupperticket.at benötigen, wenden Sie
 sich bitte telefonisch an das Bürgerservice der Gemeinde Hauskirchen 02533 8520.

Ø   Die Reservierungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt, wobei diese frühestens 

einen Monat vor der Ausleihung möglich ist. 

Ø   Die Fahrscheine sind im Bürgerservice des Gemeindeamtes Hauskirchen im
          vereinbarten Zeitraum abzuholen und auch wieder zurückzubringen 
(siehe Ausgabe
          und Rückgabe).

4. Ausgabe 

Ø   Die Fahrscheine können zwischen 7.30 Uhr und 10.00 Uhr des Nutzungstages abgeholt
          werden. Bei der Entlehnung werden die Ticketübergabe und die Kenntnisnahme der
          Nutzungsbedingungen 
(insbesondere Kosten bei Verlust) mit der Unterschrift bestätigt. 

         Ein amtlicher Lichtbildausweis ist dazu erforderlich.

Ø   Ab 10.00 Uhr wird das Ticket bei Nicht-Abholung wieder freigegeben.
5. Rückgabe

Ø   Die Rückgabe der Fahrscheine hat jeweils am selben Tag unmittelbar nach der
          Fahrt bzw. am Folgetag der Entlehnung, jedoch bis spätestens 7.00 Uhr zu erfolgen. 

Ø   Der Fahrschein ist in einem Kuvert mit dem Namen der oder des Ausleihenden in
          den Briefkasten der Gemeinde Hauskirchen, einzuwerfen.

6. Wiederholte Entlehnungen

Ø   Die Gratisentlehnung ist pro Person auf zwei Entlehnungstage pro Monat bzw. zwölf
          Entlehnungen pro Jahr beschränkt. 

Ø   Darüber hinaus sind weitere Entlehnungen möglich, jedoch nur kurzfristig bei Verfügbarkeit
          
(Vorreservierungen maximal 1 Arbeitstag vor dem Termin).
7. Verlust, Verspätungsgebühr und Storno

Ø   Beim Verlust/Diebstahl der Fahrkarte hat der/die Entlehnende den vollen
        Fahrkartenwert ( derzeit 860 Euro ) zu ersetzen.

Ø   Wird die Fahrkarte nicht zeitgerecht zurückgegeben und steht daher diese nicht für die
          nächstfolgende Reservierung zur Verfügung, so wird der oder dem Ausleihenden eine
          Verspätungsgebühr von 50 Euro pro Karte verrechnet. 

Ø   Kann eine reservierte Karte nicht in Anspruch genommen werden, so ist unverzüglich eine
          Stornierung im Online-Reservierungs-System 
www.schnupperticket.at vorzunehmen oder      

         das Bürgerservice der Gemeinde Hauskirchen (nur von Montag bis Freitag 7.30 Uhr – 12:00 Uhr)
          telefonisch unter 02533 8520 zu verständigen. 

Für etwaige Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Hauskirchen unter 02533 8520 während der Amtszeiten zur Verfügung. 

Es handelt sich hierbei um eine reine Serviceleistung für die  Bürgerinnen und Bürger der Großgemeinde Hauskirchen ohne jegliche Gegenleistung.

 Ob Ausflüge oder notwendige Reisen, machen Sie von den
 angebotenen Fahrscheinen Gebrauch!