Wählerevidenz und Europa-Wählerevidenz
In jeder Gemeinde ist eine ständige Wählerevidenz zu führen. Diese Evidenz dient als Grundlage für die vor einer Wahl des Bundespräsidenten oder des Nationalrates sowie bei Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen anzulegenden Verzeichnisse. Für Europawahlen ist in jeder Gemeinde eine ständige Europa-Wählerevidenz zu führen.
In der Wählerevidenz sind alle Personen einzutragen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, vor dem 1. Jänner des Jahres der Eintragung das 14. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht zum Nationalrat nicht ausgeschlossen sind und in der Gemeinde ihren Hauptwohnsitz haben.
In die Europa-Wählerevidenz sind österreichische Staatsbürger(innen) einzutragen, die vor dem 1. Jänner des Jahres der Eintragung das 14. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht zum Europäischen Parlament nicht ausgeschlossen sind und ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben.
Bürger(innen) eines anderen EU-Mitgliedstaates können auf Antrag in die Europa-Wählerevidenz eingetragen werden, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben und erklären, dass sie bei Wahlen zum Europäischen Parlament die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen möchten. Österreichische Staatsbürger(innen), die ihren Hauptwohnsitz ins Ausland verlegen, können einen Antrag auf Verbleib in der Wählerevidenz bzw. Europa-Wählerevidenz stellen, der zehn Jahre aufrecht bleibt und erneuert werden kann.
Für nähere Informationen stehen das Wählerevidenzgesetz 1973 idgF sowie das Europa-Wählerevidenzgesetz zur Verfügung.
Mehr über Wahlen:
http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/waehlerevidenz/start.aspx