Wahlkarten - Stimmkarten

Die Beantragung einer Wahlkarte ermöglicht Wählerinnen und Wählern größtmögliche Flexibilität bei der Stimmabgabe. Mit einer Wahlkarte kann auch außerhalb der Heimatgemeinde vor einer Wahlbehörde gewählt oder im Inland und Ausland die Briefwahl ausgeübt werden. Mittels Wahlkarte können Personen wählen, die am Wahltag ortsabwesend sind, ebenso auch Personen, die bettlägerig sind. Letztere können von sogenannten besonderen Wahlbehörden zu Hause besucht werden. Auch Häftlinge können vor besonderen Wahlbehörden wählen, sofern sie das Wahlrecht besitzen. Seit 1. Juli 2007 ist auch die Stimmabgabe mittels Briefwahl möglich. Sowohl in Österreich als auch im Ausland kann die Wahlkarte dazu verwendet werden, um persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst an einem beliebig gewählten Ort die Stimme abzugeben und per Post an die zuständige Wahlbehörde zu senden. Das bislang erforderlich gewesene, komplizierte Procedere bei der Stimmabgabe aus dem Ausland entfällt in Hinkunft. Zudem ist die Briefwahl auch überall im Inland zulässig.

Volksbegehren - Stimmkarten

Wozu dient eine Stimmkarte?

Als Stimmberechtigte(r) haben Sie bei einem Volksbegehren die Möglichkeit, nicht nur in Ihrer Hauptwohnsitz-Gemeinde, sondern auch in einer anderen Gemeinde Ihr Stimmrecht auszuüben. Auslandsösterreicher(innen) sind - ebenso wie in Österreich lebende EU-Bürger(innen) - nicht stimmberechtigt. Eine Eintragung vom Ausland aus - analog zu Wahlen - ist nicht möglich.

Stimmkarte

Was haben Sie zu tun, wenn Sie sich während des Eintragungszeitraumes voraussichtlich nicht dort (Gemeinde, Wahlsprengel) aufhalten, wo Sie in die Wählerevidenz (Stimmliste) eingetragen sind, und trotzdem von Ihrem Eintragungsrecht Gebrauch machen wollen?

Sie müssen bei der Gemeinde, in deren Wählerevidenz Sie geführt werden, mündlich (jedoch nicht telefonisch) oder schriftlich (auch per Telefax oder, falls bei der Gemeinde vorhanden, per E-Mail) die Ausstellung der Stimmkarte beantragen. Beim mündlichen Antrag brauchen Sie zur Feststellung Ihrer Identität ein Dokument (z. B. Personalausweis, Pass, Führerschein, alle amtlichen Lichtbildausweise, nicht jedoch den Meldezettel), beim schriftlichen Antrag kann Ihre Identität auch auf andere Weise glaubhaft gemacht werden. Bitte beachten Sie, dass Sie bei gleichzeitiger Durchführung zweier oder mehrer Volksbehren (gegebenenfalls) für jedes Volksbegehren eine eigene Stimmkarte beantragen müssen!

Ab wann und bis wann kann für ein Volksbegehren eine Stimmkarte beantragt werden?

Sie können die Stimmkarte(n) ab dem Tag der Verlautbarung des Volksbegehrens bis zum dritten Tag vor dem Ende des Eintragungszeitraumes bei Ihrer Gemeinde beantragen.

Wie können Sie bei einem Volksbegehren mit einer Stimmkarte von Ihrem Eintragungsrecht Gebrauch machen?

Mit der/den Stimmkarte(n) können Sie sich während der Eintragungswoche in allen österreichischen Gemeinden in jedem Eintragungslokal - während der dort festgesetzten Eintragungszeiten - eintragen. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig in der Gemeinde, wo Sie sich eintragen wollen, nach den Eintragungszeiten.

Link NÖ Landesregierung:

http://www.noe.gv.at/Politik-Verwaltung/Wahlen.html

Link Bundesministerium für Inneres/Wahlen

http://www.bmi.gv.at/cms/BMI_wahlen/volksbegehren/start.aspx

Zuständig