Buchführung

Die Buchführung ist so einzurichten, dass sie als Grundlage für die Einhaltung des Voranschlages (Nachtragsvoranschlages), für die Prüfung der Kassenbestände und für die Erstellung des Rechnungsabschluss dienen kann.

Nähere Bestimmungen über die Buchführung enthält die VRV und die NÖ Kassen- und Buchführungsverordnung.

Zur Ordnungsmäßigkeit der Buchführung gehört, dass die Buchungen vollständig, richtig, klar, übersichtlich und nachprüfbar sind.

 

Zuständig