Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand besteht aus dem Vizebürgermeiser und den geschäftsführenden Gemeinderäten. Die Anzahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes darf den dritten Teil der Zahl der Gemeinderäte nicht übersteigen; sie hat aber jedenfalls zu betragen: in Gemeinden von 1.001 bis 5.000 Einwohner - 5 Mitglieder.

Der Gemeinderat wählt für die Dauer seiner Funktionsperiode aus seiner Mitte die geschäftsführenden Gemeinderäte und aus der Mitte der geschäftsführenden Gemeinderäte den Vizebürgermeister (Gemeindevorstand). Die Funktionsperiode des Gemeindevorstandes beginnt mit der Angelobung des neugewählten Bürgermeisters.

Die Funktionsperiode des bisherigen Gemeindevorstandes endet mit der Angelobung des neugewählten Bürgermeisters, es sei denn, dass bei Auflösung des Gemeinderates die Landesregierung zur einstweiligen Besorgung der Gemeindegeschäfte einen Regierungskommissär bestellt. Im letzterem Falle endet die Funktionsperiode mit dem Amtsantritt des Regierungskommissärs.

Im Gemeindevorstand führt der Bürgermeister den Vorsitz, nimmt aber an der Abstimmung nicht teil, da er nicht Mitglied des Gemeindevorstandes ist. Wenn in Vertretung des Bürgermeisters der Vizebürgermeister den Vorsitz führt, so darf er an der Abstimmung teilnehmen.

Geschäftsführende Gemeinderäte

Klaus Huber
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Klaus Huber
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klaushuber@aon.at
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juergen.kraft@krafts.at
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Alfred Hammer jun.
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GGR
Alfred Hammer jun.
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hammer65@a1.net
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