Raumordnung

Unter Raumordnung versteht man die vorausschauende Gestaltung eines Gebietes zur Gewährleistung der bestmöglichen Nutzung und zur Sicherung des Lebensraumes.

Dabei ist Bedacht zu nehmen auf:

  • natürliche Gegebenheiten
  • Umweltschutz
  • wirtschaftliche, soziale und kulturelle Bedürfnisse der Bevölkerung
  • freie Entfaltungsmöglichkeit der Persönlichkeit in der Gemeinschaft
  • Sicherung der lebensbedingen Erfordernisse (Erhaltung der Gesundheit, Lärmschutz, Reinhaltung von Luft, Wasser und Boden, Schutz vor Verkehrsunfallgefahren).

Zur Erreichung dieser Ziele ist neben der überörtlichen Raumordnung (Aufstellung von Raumordnungsprogrammen durch die Landesregierung) die örtliche Raumordnung (Ersellung eines örtlichen Raumordnungsprogrammes durch die Gemeinde) im NÖ Raumordnungsgesetz 1976, LGBl. 8000 für jede Gemeinde zwingend vorgesehen.

 

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