Wohnbauförderung

Ortsübliche Wohnbauförderung: Der Gemeinderat gewährt eine Wohnbauförderung von € 7,--/m² Wohnnutzfläche.

Wurde der volle Betrag der Aufschließungsabgabe and die Gemeinde entrichtet, so kann die Wohnbauförderung auf dem Gemeindeamt beantragt werden. Voraussetzung ist, dass es sich um einen voll aufgeschlossenen Baugrund handelt (=Aufschließungskosten)

Die Auszahlung erfolgt erst nach Fertigstellung und wenn der Hauptwohnsitz der/des Förderungswerber/s am geförderten Objekt begründet wurde!!!

Link NÖ Landesregierung:
 
http://www.noe.gv.at/Foerderungen/Foerderungen.html

 

Zuständig