GEMEINDE HAUSKIRCHEN
Wasserbezugsgebühr/ Bereitstellungsgebühr
Gesetzliche Grundlage:§§ 9, 10 NÖ Gemeindewasserleitungsgesetz 1978, LGBl. 6930
Die Wasserbezugsgebühr ist derart zu berechnen, dass die vom Wassermesser innerhalb eines Ablesungszeitraumes als verbraucht angezeigte Wassermenge in m³ mit der für einen m³ festgesetzten Grundgebühr vervielfacht wird.Die Grundgebühr für 1 m³ Wasser ist, laut Wasserabgabenordnung beschlossen in der Gemeinderatssitzung vom 10.03.2023, mit € 2,20 excl. MWSt festgesetzt.Die Wasserbezugsgebühr wird auf Grund einer einmaligen Ablesung im Kalenderjahr gemäߧ 11 Abs. 1 und 2 des NÖ Gemeindewasserleitungsgesetzes 1978 berechnet. DerAblesungszeitraum beträgt daher zwölf Monate.
Er beginnt mit 1. April und endet mit 31.März.Für die Bezahlung der so berechneten Wasserbezugsgebühr werden vier Teilzahlungszeiträume wie folgt festgelegt:1. von 1. April bis 30. Juni2. von 1. Juli bis 30. September3. von 1. Oktober bis 31. Dezember4. von 1. Jänner bis 31. MärzDie auf Grund der einmaligen Ablesung festgesetzte Wasserbezugsgebühr wird auf dieTeilzahlungszeiträume zu gleichen Teilen aufgeteilt. Die einzelnen Teilbeträge sind jeweils am15. Mai, 15. August, 15. November und 15. Februar fällig.Die Abrechnung der festgesetzten Teilzahlungen mit der auf Grund der Ablesung errechneten Wasserbezugsgebühr erfolgt im 1. Teilzahlungszeitraum jeden Kalenderjahres und werden die Teilbeträge für die folgenden Teilzahlungszeiträume neu festgesetzt.
Formular - Wasserablesekarten
Bereitstellungsgebühr
Der Bereitstellungsbetrag wird mit € 35,00 pro m³/h festgesetzt (Gemeinderatsbeschluss vom 10.03.2023)Die Bereitstellungsgebühr ist das Produkt der Nennbelastung (= maximaler Durchfluss)des Wassermessers (in m³/h) mal dem Bereitstellungsbetrag.
Daher beträgt die jährliche Bereitstellungsgebühr: € 105,-- excl. MWSt