Verordnung "Zweckzuschuss Gebührenbremse 2024"

info

Verordnung "Zweckzuschuss Gebührenbremse 2024!

Der eingelangte Zweckzuschuss „Gebührenbremse 2024“ mit einem Gesamtbetrag  von € 21.624, -- für die gebührenpflichtigen Haushalte der Gemeinde Hauskirchen wird auf jeden gebührenpflichtigen Haushalt (Abwasserbeseitigung) in der Gebührenabrechnung  (2. Quartalsvorschreibung) für die Kanalbenützungsgebühr  (Anteil an Gebührenhöhe ) als einmaliger Betrag auf die Haushalte aufgeteilt und als Gutschrift „ Gebührenbremse 2024 “ ausgewiesen.