Abbuchungsauftrag (Eingabe beim Bürger)

Beim Abbuchungsauftrag beauftragen Sie schriftlich einmalig Ihr kontoführendes Bankinstitut künftig Vorschreibungen der Gemeinde automatisch von Ihrem Girokonto genau am Fälligkeitstag abzubuchen. Ergibt sich bei der Vorschreibung eine Gutschrift, wird diese ebenfalls automatisch auf dieses Konto überwiesen.

Sie können den Abbuchungsauftrag auch jederzeit widerrufen.

Am häufigsten werden Abbuchungsaufträge für Lastschriften über Hausbesitzabgaben (z.B. Vorschreibung von Grundsteuer, Kanal, Wasser, Müll) erteilt. Grundsätzlich ist es möglich, alle von der Gemeinde vorgeschriebenen Steuern, Abgaben, Gebühren und privatrechtliche Entgelte (z.B. Mietzinse) im Wege eines Abbuchungsauftrages zu entrichten.

Vorteile: Automatisch, einfach und praktisch !!!

·         Zahlung erfolgt genau am Fälligkeitstag – Ausnützung der vollen Zahlungsfrist
·         Zahlung kann nicht vergessen werden – daher keine Mahngebühren möglich
·         bequem – keine Überweisung zu tätigen
·         Zeitersparnis – der Weg zur Bank entfällt
·         Kostenersparnis – allfällige Zahlscheingebühren entfallen

Nutzen Sie die Möglichkeit der bequemen Zahlung mittels Abbuchungsauftrag !

Zuständig