Anerkennungszinse

Anerkennungszins (als Dauerpacht) wird mit der 2. Quartalsvorschreibung am 15.5. fällig

Den Betrag des Anerkennungszinses entscheidet der Gemeinderat.

Anerkennungszins wird wie z.B. für

  • Kläranlage
  • Garten Maikfäferberg
  • Bewässerung
  • Teilstück einer Parzelle
  • Zufahrt
  • Wildzaun etc.

gewährt

Zuständig