Die standesamtliche Eheschließung kann vor jedem österreichischen Standesamt, aber auch bei einer für Eheschließungen zuständigen Behörde im Ausland, erfolgen. Bei einer Eheschließung im Ausland empfiehlt es sich, bei einem österreichischen Standesamt vorher Informationen einzuholen, welche Dokumente im betreffenden Ausland benötigt werden.
Der Eheschließung geht ein Ermittlungsverfahren voraus, bei dem beide Verlobte anwesend sein müssen.
Mitzubringen sind im Original:
- Lichtbildausweis
- Abschrift aus dem Geburtenbuch, die nicht älter als 6 Monate sein darf (erhältlich beim Geburtsstandesamt). Wenn Ihre Geburt beim Standesamt Zwettl-Niederösterreich beurkundet ist, genügt die Geburtsurkunde.
- Staatsbürgerschaftsnachweis ( bei fremder Staatsangehörigkeit: Reisepass )
- Heiratsurkunde(n) der früheren Ehe(n) Nachweis der Auflösung aller früheren Ehen (i.d.R. durch Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten)
- ggf. Nachweis über akademischen Grade oder Standesbezeichnung Ing.
- für Personen unter 18 Jahren: Einwilligung des/der gesetzlichen Vertreter(s)
- für Personen mit fremder Staatsangehörigkeit zusätzlich: Ehefähigkeitszeugnis bzw. Ledigkeitsbescheinigung o.ä.
- Geburtsurkunden gemeinsamer vorehelicher Kinder (Vaterschaftsanerkenntnis)
- fremdsprachige Urkunden sind von einem allgemein beeideten gerichtlichen Dolmetscher übersetzen zu lassen und erforderlichenfalls legalisieren oder mit Apostille versehen zu lassen.
Der gewünschte Trauungstermin ist mit dem Standesamt, an dem die Eheschließung stattfinden soll, zu vereinbaren:
Standesamt Hohenau, Rathausplatz 666, 2273 Hohenau/March, Tel.: 02535 3650
Standesamt Zistersdorf, Hauptstr. 12 2225 Zistersdorf, Tel.: 02532 401
Standesamt Bernhardsthal, Hauptstr. 65, 2275 Bernhardsthal, Tel.: 02557 6093
Standesamt Dürnkrut, Hauptstr. 9, 2263 Dürnkrut, Tel.: 02538 80305
Standesamt Poysdorf, Josefsplatz 1, 2170 Poysdorf, Tel.: 02552 2422
Standesamt Mistelbach, Oserstr. 12,
2130 Mistelbach,
Tel.: 02572 2515