Fertigstellung

Der Bauherr muss die Fertigstellung eines bewilligungspflichtigen Bauvorhabens der Baubehörde anzeigen. Der Anzeige sind die nach dem Gesetz erforderlichen Beilagen (z. B. Lageplan bei Gebäuden), allenfalls die Bescheinigung des Bauführers über die bewilligungsgemäße Ausführung und die im Bewilligungsbescheid vorgeschriebene Befunde und Bescheinigungen anzuschließen.

Wenn der Bauherr anläßlich der Meldung der Fertigstellung eines Bauvorhabens eine Bescheinigung seines Bauführers über die ordnungsgemäße bzw. bewilligungsgemäße Ausführung nicht vorlegen kann, muss sich die Baubehörde selbst von amtswegen durch eine Überprüfung (Kollaudierung kommissionell oder durch Sachverständige) des Bauwerkes von seiner bewilligungsgemäßen Ausführung überzeugen.

Ein Bescheid ist nur im Falle eines negativen Überprüfungsergebnisses erforderlich (baupolizeilicher Auftrag).

Erst wenn die bewilligungsgemäße Ausführung des Vorhabens nachgewiesen ist, darf der Bauherr das fertiggestellte Vorhaben auch benützen.

Zuständig