Kindergartenwesen

Erziehungs- und Betreuungszeit:

Der Besuch der angeführten NÖ Landeskindergärten ist in der Zeit von 7 bis 13 Uhr kostenlos

Nachmittagsbetreuung:
wird eingerichtet, wenn der Bedarf für mindestens 3 Kinder besteht.
Für die Betreuung am Nachmittag (von 13 bis 16 Uhr) wird nach dem derzeit geltenden NÖ Kindergartengesetz 2006 ein monatlicher Kostenbeitrag von den Eltern (Erziehungsberechtigten) eingehoben.

Der Beitrag für die Nachmittagsbetreuung ist gestaffelt und beträgt je nach zeitlicher Inanspruchnahme

€ 30,-- bei Anwesenheit des Kindes bis zu 20 Stunden monatlich
€ 50,-- bei Anwesenheit des Kindes bis zu 40 Stunden monatlich
€ 70,-- bei Anwesenheit des Kindes bis zu 60 Stunden, und
€ 80,-- für mehr als 60 Stunden Anwesenheit pro Monat.

Link NÖ Landesregierung Förderung: http://www.noe.gv.at/Bildung/Kindergaerten-Schulen/Kindergaerten/Kindergarten_FoerderungNachmittagsbetreuung.wai.html

Angeführte Zuständigkeiten:

  • Entgegennahme der Anmeldungen: Fr. Mammerler, Fr. Sperk, Fr. Geyer
  • Eingabe der Kindergartenvorschreibung: Fr. Sperk
  • Verarbeitung der Eingabe, Ausdruck der Zahlscheine, Verbuchung der Vorschreibung: Fr. Sperk

Zuständig