Pachtzinse

Die Verpachtung von Gemeindeflächen wird an der Amtstafel ausgeschrieben. Die Ansuchen werden im Gemeindeeigentumausschuss behandelt und vom Gemeinderat mit der Höhe des Pachtzinses beschlossen. Der Pachtzins wird am 15. November mit der Gemeindevorschreibung fällig.

Zuständig