Pflegegeldanträge

NÖ Modell zur 24-Stunden-Betreuung
Mehr als 80% aller pflegebedürftigen Menschen werden im häuslichen Bereich von ihren Angehörigen pflegerisch betreut, die damit einen gesellschaftspolitisch äußerst wertvollen Beitrag leisten. Um die Position pflegender Angehöriger zu stärken und den pflegebedürftigen Menschen so lang wie möglich ein selbst bestimmtes und eigenständiges Leben zu Hause zu ermöglichen, sollen als ein wesentlicher Schritt die folgenden Verbesserungen durchgeführt werden.
Mit dem Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen über die Betreuung von Personen in privaten Haushalten erlassen wurden (Hausbetreuungsgesetz - HBeG), wurden neue legale vertragliche Betreuungsverhältnisse für eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause unter Zugrundelegung eines eigenen Betreuungsbegriffes geschaffen.
Mit dem nun vorliegenden NÖ Modell zur 24-Stunden-Betreuung soll durch das Land NÖ eine Förderung für alle legalen Betreuungsverhältnisse nach dem Hausbetreuungsgesetz ab 1. Juli 2007 - unabhängig vom Vermögen - gewährt werden.
Das NÖ Fördermodell gilt für Personen

  • mit Hauptwohnsitz in NÖ
  • mit Bezug von Pflegegeld zumindest der Stufe 3
  • mit Bezug von Pflegegeld der Stufen 1 und 2 bei nachgewiesener Demenz


Die Höhe der Förderung beträgt

  • bei selbständigen Betreuungskräften bis zu 550 Euro monatlich
  • bei unselbständigen Betreuungskräften bis zu 1100 Euro monatlich


Nähere Informationen erhalten Sie bei der NÖ Pflege-Hotline.

Der Antrag auf Förderung ist einzubringen beim
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Soziales
Landhausplatz 1
3109 St.Pölten 

http://www.noe.gv.at/Gesundheit/Pflege/Pflegegeld-/24-Stunden-Betreuung_24-Stunden-Betreuung.html