Reisepass

Zuständig für die Ausstellung:
Bezirkshauptmannschaft Zistersdorf 02532/2279
Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf 02282/9025

Reisepass – Allgemeines
Seit dem 16. Juni 2006 können bei den Passbehörden nur mehr Sicherheitspässe beantragt werden.
Mit 30. März 2009 wurde in Österreich aufgrund der Vorgabe der Europäischen Union der neue Sicherheitspass mit Fingerabdruck eingeführt.
Der neue Sicherheitspass ist mit einem Chip ausgestattet, auf dem zusätzlich zu den bisherigen Merkmalen die zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Durch die Fingerabdrücke im Chip wird die Fälschungssicherheit erhöht und die eindeutige Zuordnung des Passes zu seinem Besitzer oder zu seiner Besitzerin noch einfacher nachweisbar. Bei Minderjährigen wird der Fingerabdruck erst ab zwölf Jahren erfasst.
Alle bereits ausgestellten Reisepässe behalten die auf dem Dokument angegebene Gültigkeit.
Seit dem 15. Juni 2009 werden – auch für Kinder – ausschließlich Reisepässe mit Chip ausgestellt. Bei Kindern unter 12 Jahren werden die Fingerabdrücke nicht erfasst.
Eine neue Kindermiteintragung ist nicht mehr möglich.
Bestehende Kindermiteintragungen verlieren ab 15. Juni 2012 ihre Gültigkeit. Die Gültigkeit des Reisepasses, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, bleibt jedoch unberührt.
Die Sicherheitspässe werden wie bisher für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt (ausgenommen Reisepässe für Minderjährige unter 12 Jahren . , weitere Reisepässe). Nach Ende der Gültigkeit muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden – Verlängerungen sind nicht möglich.

Sie können sich durch einen Verständigungsservice  zu einem bestimmten Datum per E-Mail an die Passerneuerung bzw. -änderung erinnern lassen.

Auf der Personendatenseite des Reisepasses werden der Familienname und der (die) Vorname(n) in der Form und Reihenfolge eingetragen, wie sie auch in der Geburtsurkunde geschrieben wurden. Ein scharfes "s" (ß) wird daher auch als "ß" eingetragen. Im Falle eines Namens, der ein scharfes "s" (ß) enthält, kann unter den amtlichen Vermerken im Reisepass auch ein Hinweis in Deutsch, Englisch und Französisch erfolgen, dass das scharfe "s" (ß) dem Doppel-"s" (ss) gleichzusetzen ist. Sollte für alle Vornamen nicht genügend Platz vorhanden sein, wird auf der Personendatenseite nur der erste Vorname eingetragen – alle Vornamen können unter den amtlichen Vermerken angeführt werden.
TIPP
Im Zuge der Neuausstellung .  des Reisepasses ist der Antrag auf Eintragung eines Vermerks (Name mit scharfem "s" (ß), alle Vornamen) gebührenfrei. Zu einem späteren Zeitpunkt müssen Sie einen Antrag auf Änderung oder Ergänzung .  im Reisepass stellen, der gebührenpflichtig ist.

Für die maschinenlesbare Zeile gelten jedoch andere Regeln. Hier werden internationale, von der ICAO definierte Buchstaben verwendet, die sprachspezifische Zeichen nicht kennen (z.B. Akzente im Französischen oder Umlaute im Deutschen, Schriftzeichen wie "ß" bzw. Schriftzeichen, die die besondere Aussprache eines Buchstabens anzeigen). Umlaute wie beispielsweise "ö" werden als "oe" geschrieben.

HELP.GV.AT - Antragsformular downloaden