Rundfunkgebühren

Wer bezahlt was?

Eine einfache Antwort: Zahlen muss jeder, der eine Rundfunkempfangseinrichtung hat, also ein Gerät, mit dem Radio- und/oder Fernsehprogramme zu empfangen sind. Das ist richtig, aber nicht ganz genau. Zum Beispiel gibt es Befreiungen von der Rundfunkgebühr. Und Autoradios sind generell gebührenfrei.

Außerdem gibt es einen Unterschied für privat (Wohnungen) und nicht privat genutzte Standorte (Unternehmen, Institutionen etc.). Ebenso gibt es Regelungen für Privatzimmervermieter bzw. Vermieter von Ferienwohnungen.

Ein wichtiger Hinweis:
Die Entrichtung von Kabel-, Satelliten-, Pay-TV-, AKM- oder sonstigen Gebühren ersetzt nicht die Rundfunkgebühr!

Weitere Informationen unter:

http://www.orf-gis.at/index.php?kategorie=info&thema=bezahlen

Grundsatz der Gebührenbefreiung

Bei sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragt werden. Aber auch die Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt (ehemals Befreiung von der Telefongrundgebühr) wird über die GIS Gebühren Info Service GmbH durchgeführt.

Sie erhalten das Formular "Antrag auf Gebührenbefreiung und/oder Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt" in Ihrer Raiffeisenbank, Gemeindeämter, Postfilialen oder direkt bei der GIS. Dort können Sie das Formular mit allen notwendigen Beilagen auch abgeben.

Oder Sie laden sich das Formular direkt hier herunter

Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular mit allen notwendigen Unterlagen an:
GIS Gebühren Info Service GmbH
Postfach 1000
1051 Wien

Nähere Informationen über die Voraussetzungen für eine Gebührenbefreiung von den Rundfunkgebühren und/oder eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt, wichtige Tipps und eine detaillierte Ausfüllhilfe des Antragsformulars finden Sie hier das

oder unter:

http://www.orf-gis.at/index.php?kategorie=service&thema=befreiung