Voranschlag

Der Voranschlag ist ein Plan, in dem die im kommenden Haushaltsjahr voraussichtlich fällig werdende Ausgaben und Einnahmen festgelegt werden.

Das Zahlenmaterial für den Voranschlag kommt auf vielseitige Weise zustande. Die Gemeinde stützt sich dabei im Wesentlichen auf:

feststehende Zahlen:

  • Vorschreibung der Schulumlagen von Schulgemeinden
  • Vorschreibung von Verbandsbeiträgen (z.B. Abwasserverband)
  • Mitteilung von Beträgen durch die NÖ Landesregierung (Ertragsanteile, Grundsteuer, Sozialhilfeumlage)
  • Darlehensrückzahlungen aufgrund von Tilgungsplänen
  • Gehälter der Bediensteten
  • Bezüge der Gemeindemandatare

Zahlen auf Grund von Vorausberechnungen, Erfahrungswerten aus Vorjahren, Kostenvoranschlägen für Anschaffungen u. ä.

Zahlen auf Grund von Schätzungen

Voranschlagsgrundsätze:

  • Grundsatz der Vorherigkeit
  • Grundsatz der Jährlichkeit
  • Grundsatz der Vollständigkeit
  • Grundsatz der Bruttoveranschlagung
  • Grundsatz der Bedeckung
  • Grundsatz der Ausgeglichenheit
  • Grundsatz der Öffentlichkeit
  • Grundsatz der Wahrheit und Genauigkeit
  • Grundsatz der Klarheit

Der Voranschlag besteht aus

  • ordentlicher Voranschlag
  • außerordentlicher Voranschlag
  • Beilagen zum Voranschlag

Nachtragsvoranschlag

Der Bürgermeister ist verpflichtet, dem Gemeinderat einen Nachtragsvoranschlag vorzulegen, wenn sich im Laufe des Haushaltsjahres zeigt, dass der veranschlagte Ausgleich zwischen den Ausgaben und Einnahmen auch bei Ausnützung aller Sparmöglichkeiten nur durch eine Änderung des Voranschlages, insbesondere der Abgabenhebesetze, eingehalten werden kann.

Ein Nachtragsvoranschlag ist jedenfalls notwendig, wenn der Haushaltsausgleich gefährdet ist !